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VG Münster – „Lidl-Lebensmittelmarkt“

CDU-Ratsfraktion erwartet eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Urteil. 
Mit gemischten Gefühlen hat die CDU-Ratsfraktion die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster aus der letzten Woche zur Kenntnis genommen, dass der Bebauungsplan „Innerstädtische Hauptverkehrsstraße“ unwirksam ist und die Firma Lidl auf dem Gelände der Firma Teutemacher an der Ecke Blumen- / Bahnhofsstraße einen 1400 Quadratmeter großen Lebensmittelmarkt grundsätzlich errichten darf.

„Aus städtebaulicher Sicht können weite Teile unserer Fraktion wir mit der Entscheidung durchaus leben“, sagt Peter Steinkamp als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses. Bereits bei den politischen Diskussionen um die Verlagerung des Lidl-Lebensmittelmarktes vom bisherigen Standort an der Andreasstraße auf das Teutemacher-Gelände habe es in der CDU viele Stimmen gegeben, die Planungen mitzutragen: „Aufgrund des im Jahr 2018 fortgeschriebenen Einzelhandelsgutachtens und den Aussagen der Bauverwaltung haben wir uns jedoch darauf verlassen, dass sich eine Verlagerung mit den anderen Nahversorgungszentren im Stadtgebiet nicht verträgt.“

In einem Gespräch mit Bürgermeister Peter Horstmann und Baudirektor Peter Pesch haben die Christdemokraten am Montagabend deutlich gemacht, dass sie von der Verwaltung möglichst schon in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 22. April konkrete Aussagen erwarten, welche Auswirkungen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster auf bereits initiierte Bauleitplanverfahren und die Aussagekraft des Einzelhandelsgutachtens in seiner jetzigen Form hat. „Die Verwaltung muss gemeinsam mit der Politik Lösungen entwickeln, damit künftig rechtssichere Entscheidungen getroffen werden können“, sagt Frederik Büscher als Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.

Ganz generell bestehe innerhalb der Fraktion der Wunsch, zumindest mittel- bis langfristig die Achse von der gewerblichen Einzelhandelsnutzung im Westen der Stadt (Toom und Marktkauf) über Wohnnutzungen an der Niedinkstraße / Seewiese, entlang des Teutemacher-Geländes bis hin zum Bahnhof städtebaulich genauer in den Blick zu nehmen. Ziel müsse es sein, diese Achse derart aufzuwerten, dass die bestehenden verschiedenen Nutzungsformen und Interessen in einen verträglichen Ausgleich gebracht werden.

Autor: Stephan Ohlmeier