Klare Verkehrsregelungen im Bereich Dreibrückenhof
"Immer wieder werde ich von Nachbarn, Bekannten und zufälligen Begegnungen auf die Verkehrssituation im Bereich Dreibrückenhof angesprochen", berichtet Stefan Hölzle und ergänzt: "Zwar gibt es dort bereits eine Verkehrsinsel und eine Markierung für Radfahrer, aber dennoch gibt es fortwährend Missverständnisse zwischen den Verkehrsteilnehmern. Das wäre recht einfach zu lösen."
Daher hat sich die CDU-Fraktion entschlossen, nachfolgenden Antrag an die Stadtverwaltung zu stellen:
Antrag im Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der bestehenden Querungsstelle im Bereich Gallitzinstraße / Dreibrückenstraße in Warendorf die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) zu prüfen und bei Vorliegen der rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen umzusetzen.
Dabei sind insbesondere die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, namentlich § 26 StVO, sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) zu berücksichtigen.
Zudem soll der im Kreuzungsbereich verlaufende Radfahrstreifen durch eine deutlich rote Markierung hervorgehoben werden, um die Führung des Radverkehrs klar erkennbar zu machen und ein unbeabsichtigtes oder zu weitgehendes Einfahren des Kfz-Verkehrs in den Radfahrstreifen zu verhindern. Dadurch soll die Verkehrssicherheit verbessert und die Konfliktsituation zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden im Kreuzungsbereich reduziert werden.
Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Versetzung der vorhandenen Überquerungshilfe (Mittelinsel) im genannten Bereich einen Vorteil für die Verkehrssituation in Bezug auf die Übersichtlichkeit und die Verkehrssicherheit bewirken würde. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung soll die Einrichtung des Zebrastreifens sowie die rote Fahrradspurmarkierung umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die vorgenannten Maßnahmen; Fußgängerüberweg, rote Radverkehrsmarkierung sowie eine mögliche Versetzung der Überquerungshilfe jeweils vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und die Umsetzungsmöglichkeiten einer Kosten-Nutzen-Abwägung zu unterziehen.
Über das Ergebnis der Prüfung und die gegebenenfalls vorgesehenen Maßnahmen ist der Rat bzw. der zuständige Ausschuss zu unterrichten.
Begründung:
An der Querungsstelle im Bereich Gallitzinstraße / Dreibrückenstraße besteht bereits eine bauliche Querungshilfe, jedoch keine eindeutige Vorrangregelung zugunsten des Fußverkehrs.
In der heutigen Situation ist für den fließenden Verkehr rechtlich im Grundsatz erkennbar, dass der Autoverkehr Vorrang hat; in der Praxis kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Fußgänger die Stelle bei Rückstau oder aus der Erwartung heraus queren, Fahrzeuge würden ohnehin anhalten. Zugleich halten einzelne Autofahrer aus Höflichkeit an, obwohl bei freier Fahrbahn kein gesicherter Vorrang der querenden Fußgänger besteht. Gerade dieses uneinheitliche Verhalten erzeugt gefährliche, schwer vorhersehbare Verkehrssituationen, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem spontanen Anhalten oder Queren nicht in gleicher Weise rechnen.
Ein zusätzlicher Zebrastreifen kann hier zu einer klaren, für alle Verkehrsteilnehmer verständlichen Regelung beitragen, weil an einem Fußgängerüberweg eindeutig festgelegt ist, dass zu Fußgänger beim erkennbaren Querungswunsch Vorrang haben und Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren sowie nötigenfalls warten müssen.
Ergänzend regt die CDU-Fraktion an, im Rahmen der Prüfung auch zu untersuchen, ob eine Versetzung der vorhandenen Überquerungshilfe (Mittelinsel) die Übersichtlichkeit der Querungsstelle für alle Verkehrsteilnehmenden weiter verbessern und damit einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn ermöglichen könnte. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung sollen der Fußgängerüberweg und die rote Radverkehrsmarkierung in jedem Fall umgesetzt werden. Da die personellen und finanziellen Ressourcen der Verwaltung begrenzt sind, ist bei der Prüfung zur Versetzung der Querungshilfe zudem auf ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen zu achten.
Ziel des Antrags ist daher nicht die erstmalige Herstellung einer Querungsmöglichkeit, sondern die rechtssichere und verkehrlich eindeutige Ordnung einer bereits genutzten Querungsstelle.
Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte geprüft werden, ob die örtlichen Gegebenheiten und die einschlägigen Regelwerke die Anordnung eines Fußgängerüberwegs zulassen, um Missverständnisse im Verkehrsablauf zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.