Der teure Griff in die Wasserrechnung: Warum die CDU Warendorf den Gebühren-Trick ablehnt
Wenn die städtischen Kassen leer sind, ist die Politik ehrliche Antworten schuldig. Doch anstatt offen über eine unvermeidbare Anpassung der Grundsteuer zu diskutieren, will die Warendorfer Stadtverwaltung den Haushalt teilweise durch die Hintertür sanieren, und zwar mit einem buchhalterischen Taschenspielertrick bei den Abwassergebühren. Abgeschrieben werden soll künftig nicht mehr nach den tatsächlichen Baukosten, sondern nach fiktiven Neubaupreisen, den sogenannten Wiederbeschaffungszeitwerten. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Missbrauch von Gebühren als heimlichen Steuerersatz geschlossen ab.
Dass es nicht um das Wohl der Kanäle geht, steht im städtischen „Masterplan Finanzen“. Vorschlag Nr. 10 formuliert unmissverständlich das Ziel, über genau diesen Systemwechsel jährlich 300.000 Euro zusätzlich an die Stadtkasse abzuführen.
Der doppelte Griff in die Gebührenkasse
Das eigentlich Brisante steht im Kapitel „Konzern Stadt“ der Beschlussvorlage. Dort räumt die Verwaltung ein, dass die Stadt gleich zweifach zugreifen kann. *Erstens: Durch den wachsenden Eigenkapitalanteil steigt Jahr für Jahr die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die der Bürger über die Gebühr bezahlt und die –wörtlich – „dem städtischen Haushalt zugeführt wird“. Zweitens: Obendrein darf die Stadt auch noch die Abschreibungsdifferenz selbst abgreifen – also die gesamte Mehr-Liquidität zwischen alter und neuer Berechnungsmethode. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster, die die Vorlage selbst zitiert, steht dieses Rückflusskapital samt Zinserträgen der Stadt zu. Sie darf das Geld bis zur Ersatzbeschaffung für allgemeine Haushaltszwecke nutzen und hat es dann, wenn es benötigt wird, zurückzugeben. Der Gebührenzahler zahlt also doppelt ein. Zum Einem laufende Zinsen an die Stadtkasse und zum anderen ein zinsloses Zwangsdarlehen obendrauf.
Die Legende von der „betrieblichen Notwendigkeit“
Trotz der eindeutigen Motivlage für die Umstellung der Abschreibung versucht die Betriebsleitung, die Politik von einer zwingenden betrieblichen Notwendigkeit zu überzeugen. Doch dies gestaltet sich bei einem wirtschaftlich gesunden Unternehmen naturgemäß schwierig und so bricht die Argumentation wie ein Kartenhaus zusammen. Die Eigenkapitalquote? Sie liegt bei kerngesunden 53,3 Prozent; das Argument hat die Verwaltung inzwischen selbst einkassiert und steht auch nunmehr nicht mehr in der Vorlage. Die angeblich benötigte Liquidität? Konkrete Zielzahlen wurden auf unsere Frage hin zugesagt und stehen bis heute aus. Die versprochene Zinsersparnis? Eine Mogelpackung: Nach der eigenen Modellrechnung der Vorlage strecken die Bürger über 30 Jahre 60 Millionen Euro vor, um gut 900.000 Euro Zinsen zu „sparen“ – 66 Euro Vorschuss je gespartem Euro. Und selbst davon kommt die Ersparnis laut Vorlage „nicht vollständig dem Gebührenzahlenden zugute“. Der Bürger spart keine Zinsen, er zahlt sie künftig an die Stadtkasse statt an die Bank.
Die Farce der „Generationengerechtigkeit“
Weil die wirtschaftlichen Zahlen den Systemwechsel nicht hergeben, greift die Verwaltung in die moralische Trickkiste: Generationengerechtigkeit. In Wahrheit ist diese Form der Gerechtigkeit hochgradig ungerecht. Die jetzige Generation hat die Warendorfer Kanäle über Jahrzehnte abbezahlt und nun soll exakt diese Generation die Differenz zu den heutigen Baukosten nachzahlen und obendrein die fiktiven Baupreissteigerungen der nächsten 40 Jahre auf Vorrat mitfinanzieren. Für Ersatzbauten, die noch gar nicht existieren und von denen niemand weiß, ob und wie teuer sie einmal werden. Das ist keine Gerechtigkeit, sondern Vorratskassierung.
Der Stichtags-Trick und die fehlende Variante „4“
Der vermeintlich „milde“ Einstieg, die den Gebührenzahler vor einem Schock der Gebührensteigerung bewahren soll, entlarvt sich bei genauerer Betrachtung. Umgestellt werden nur neue Anlagegüter, dafür aber rückwirkend zum 01.01.2024. Warum dieses Datum? Die Vorlage sagt es wörtlich: „Beginn Aktivierung von Anlagegütern resultierend aus dem Umbau der Kläranlage.“ Der Stichtag ist maßgeschneidert, damit das teuerste Bauprojekt der Stadtgeschichte mit immerhin rund 46 Millionen Euro vom ersten Tag an ins teure System fällt, auf dem Höchststand der Baupreise. Wieso gibt es eigentlich keine Variante 4, ein Start erst ab dem 01.01.2027, nur für echte Neubauten, ohne Rückwirkung? Der eigene Zwischenbericht im Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 06.07.2026 nennt diese Frage ausdrücklich offen. Die Antwort liegt auf der Hand: Der Stadtkasse fehlte die sofortige Hebelwirkung der neuen Kläranlage.
Der Blankoscheck
Auf die mehrfache Frage, was die Umstellung den einzelnen Haushalt kostet, antwortet die Beschlussvorlage lapidar: Eine genaue Berechnung sei „für alle drei Varianten nicht möglich“. Merkwürdig, denn noch im April konnte die Verwaltung sehr wohl rechnen: Eine Vollumstellung hätte den vierköpfigen Musterhaushalt von 672,60 auf 838,60 Euro katapultiert, ein Plus von 166 Euro im Jahr. Berechnen kann man also, solange es die Dramatik illustriert. Unmöglich wird es dann, sobald die Beschlussvariante ein echtes Preisschild bekäme. Der Rat soll im politischen Blindflug einen finanzpolitischen Blankoscheck unterschreiben.
Stefan Hölzle Mitglied des Betriebsausschusses und stellvertretender Fraktionsvorsitzender bemängelt,
„Im Betriebsausschuss wurden uns konkrete Zielzahlen und Gebührenszenarien fest zugesagt, doch in der entscheidenden Beschlussvorlage wird die Berechnung der Auswirkungen auf die Gebührenzahler plötzlich verweigert. Man kann von der Politik keine Zustimmung verlangen, wenn die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zum Liquiditätsaufbau bei einer ohnehin starken Eigenkapitalquote von über 53 Prozent schlichtweg nicht belegt wird.“
Warum die Grundsteuer der ehrlichere Weg ist
Die Abwassergebühr wirkt wie eine Verbrauchssteuer. Wer Kinder hat, wäscht mehr, duscht mehr und zahlt somit auch mehr. Würde die Stadt die 300.000 Euro offen über die Grundsteuer B finanzieren, dass wären gut vier Prozent des heutigen Aufkommens, läge die Mehrbelastung für die Familie im Eigenheim bei etwa 12 bis 18 Euro im Jahr, getragen auch von Gewerbe, Industrie und Supermärkten. Der Weg über die Wasserrechnung schont diese großen Akteure und bürdet das Haushaltsloch fast exklusiv den Familien auf. Bei der Vollumstellung wären es 166 Euro gewesen. Für die Beschlussvariante verweigert die Verwaltung jede Zahl. Sicher ist nur: Die Belastung wächst mit jeder aktivierten Baumaßnahme.
„Wir verschließen nicht die Augen vor der schwierigen Haushaltslage, aber wir machen bei versteckten Steuererhöhungen nicht mit. Die Abwassergebühr darf kein Reparaturbetrieb für die städtische Kasse sein Wir fordern finanzielle Aufrichtigkeit statt buchhalterischer Taschenspielertricks.“, stellt Frederik Büscher Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion klar.
Unser Fazit
Eine Gebühr ist das Entgelt für eine konkrete Gegenleistung und kein Sanierungsinstrument fürs Rathaus. Es gibt keine belegte betriebliche Notwendigkeit, wohl aber den doppelten Zugriff der Stadt auf Eigenkapitalverzinsung und Abschreibungsdifferenz. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage 5053/2026 deshalb geschlossen ab. Wenn Warendorf Geld braucht, führen wir die ehrliche Steuerdebatte mit offenem Visier. Ehrliche Steuerpolitik statt verdeckter Steuern.